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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Leistungsangebot der Bürgerbüros

Allgemeines

  • Information und / oder Beratung zu Aufgaben und Zuständigkeiten der Landkreisverwaltung (keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)

  • Information zu Zuständigkeiten Dritter und Ausgabe von Anträgen, z.B.:
    • Antrag auf Kinderzuschlag
    • Antrag auf Kindergeld
    • Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung GEZ
  • Vermittlung von Kontakten zu den Abteilungen / Referaten der Landkreisverwaltung (auf Wunsch auch Terminvereinbarungen), zu Dienststellen des Landes und Bundes sowie Vereinen, Verbänden und Einrichtungen

  • Möglichkeit der Einsichtnahme in Gesetze und Verordnungen des Bundes und Landes sowie in das Landkreisrecht, z.B.:

    • Satzungen
  • Ausgabe, Annahme und Weiterleitung von Antragsformularen sowie Erstberatung und Hilfestellung beim Ausfüllen, z.B.:

    • Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz
    • Antrag auf Elterngeld für Geburten ab 01.01.2007
    • Antrag auf Landeserziehungsgeld
    • Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen gemäß § 90 SGB VIII
    • Antrag auf geförderte Schülerbeförderung
    • Antrag auf Wohngeld
    • Antrag auf BAföG
  • Auslegung von Informationsmaterial des Bundes, Landes und Landkreises, von Vereinen, Verbänden und Einrichtungen, z.B.:

    • Nationalpark Sächsische Schweiz
    • Tharandter Wald
    • Tourismus- und Verkehrsverbände
    • Sport-, Kultur-, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen
  • Information zu Veranstaltungen und Terminen des Landkreises

  • Annahme von Anzeigen in Notfallsituationen oder zu besonderen Vorkommnissen, z.B.:

    • Kindeswohlgefährdung
    • Umweltbeeinträchtigungen und
    • Sofortvermittlung bzw. Weiterleitung an die zuständige Stelle
  • Annahme und Weiterleitung von Widersprüchen und Beschwerden (auf Wunsch zur Niederschrift), ausgenommen privatrechtliche Angelegenheiten

  • Annahme und Weiterleitung von Petitionen zu Landkreisangelegenheiten (nur in schriftlicher Form)

Spezifisches

Abteilung Finanzen

  • Einnahme von Buß- / Verwarngeldern bei Ordnungswidrigkeiten entsprechend erfolgter Rechnungsstellung der Landkreisverwaltung
  • Einnahmen aller Art entsprechend erfolgter Rechnungsstellung der Landkreisverwaltung

Abteilung Ordnungsangelegenheiten

  • Ausfertigung von Beglaubigungen
  • Aushändigung von Führerscheinen nach Neuantrag / Umstellung
  • Ausgabe von Führerscheinen nach Entzug wegen einer Ordnungswidrigkeit
  •  

  • Verlängerung von Jagdscheinen

Jagdscheininhaber können in den Bürgerbüros Pirna, Sebnitz, Dippoldiswalde und Freital ihren Jagdschein zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer abgeben. Die Vorlage des Nachweises über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung im Original ist zwingend notwendig. Die Bearbeitung erfolgt im Referat Sicherheit und Ordnung in Pirna. Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 8 Arbeitstagen (incl. Postweg) kann der Jagdschein im Bürgerbüro wieder abgeholt werden. Bei Abholung wird die jeweilige Gebühr (40 Euro-1-Jahresjagdschein, 111 Euro 3-Jahresjagdschein) in bar fällig.

 

  • Antrag zur Verpflichtungserklärung

Der Antrag und das Informationsblatt für eine Verpflichtungserklärung (so genannte "Besuchseinladung" für visumpflichtige Bürger) liegen in den Bürgerbüros Pirna, Sebnitz, Dippoldiswalde und Freital zur Ausgabe bereit. Auf Wunsch wird eine Erstberatung und Ausfüllhilfe gewährt.

Die Vorlage folgender Unterlagen im Original ist zwingend:

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung - für gesamten Haushalt und
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate der einladenden Person bzw. Familie.

Als Einkommen werden auch Renten aller Art betrachtet. Für selbstständig Tätige gelten besondere Nachweispflichten. Diese können Sie telefonisch unter den unten aufgeführten Telefonnummern direkt erfragen.

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 25 Euro und ist sofort bei Antragstellung im Voraus in bar zu entrichten.

Die Bearbeitung erfolgt im Referat Ausländer-und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten in Pirna. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen. Bei Fristproblemen setzen Sie sich bitte mit der Ausländerbehörde in Verbindung. (Telefon: 03501-515336 oder 0351-515333). Die Aushändigung der genehmigten Verpflichtungserklärungen erfolgt dann wieder im entsprechenden Bürgerbüro.

Abteilung Soziale Leistungen

  • Ausgabe von Anträgen auf Wohngeld / Lastenzuschuss und Kinderzuschlag nach Änderung der gesetzlichen Vorschriften zum 1. Januar 2009

Die Anträge sind in den Bürgerbüros Pirna, Sebnitz, Dippoldiswalde und Freital erhältlich. Ausgefüllte Anträge auf Wohngeld können in den Bürgerbüros abgegeben werden. Ausgefüllte Anträge auf Kinderzuschlag können zur Weiterleitung an die Familienkasse über die ARGE Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ebenfalls in den Bürgerbüros abgegeben werden.

Die Anschrift der Familienkasse lautet:
Familienkasse Bautzen
Neusalzaer Straße 2
02625 Bautzen

Das Servicecenter der Familienkasse ist erreichbar unter 01801 546337.

 

  • Ausgabe von Schwerbehindertenausweisen

Auf Wunsch des Antragstellers werden Schwerbehindertenausweise in den Bürgerbüros Pirna, Sebnitz, Dippoldiswalde und Freital ausgegeben.

Der Schwerbehindertenausweis kann persönlich oder von einem Bevollmächtigten abgeholt werden.

Bei Abholung sind mitzubringen:

    • 1 Passbild
    • der alte Schwerbehindertenausweis (soweit vorhanden)
    • der Personalausweis
    • ggf. eine Vollmacht und
    • der Personalausweis des Bevollmächtigten

     

  • Ausgabe von Anträgen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) - Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen

    In den Bürgerbüros Pirna, Sebnitz, Dippoldiswalde und Freital sind auch Anträge auf Leistungen nach dem USG-Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen- erhältlich. Ausgefüllte Anträge können zur Weiterleitung an die zuständige Mitarbeiterin auch wieder in den Bürgerbüros abgegeben werden.

Abteilung Gesundheit

  • Durchführung der Belehrung "Gesundheitszeugnis" im Landratsamt Dippoldiswalde

Die Teilnehmer können unmittelbar im Anschluss an die Belehrung die Gebühr in Höhe von 26 Euro in bar im Bürgerbüro Dippoldiswalde entrichten und danach den ausgestellten Ausweis von der Amtsärztin in Empfang nehmen.

Hinweise: Bei Schülern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an der Belehrung nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten möglich. Gebührenbefreiung besteht für Schulpraktikanten und für Schüler der Berufsschulzentren im Rahmen eines Berufsvorbereitungs- bzw. Grundbildungsjahres sowie für ein Freiwilliges Soziales Jahr. Zur Veranstaltung ist der Personalausweis vorzulegen.

Zur Verfahrensweise im Landratsamt Pirna informieren Sie sich bitte unter der Telefonnummer 03501- 515817.

Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienst

  • Ausgabe von Wildmarken

Beauftragte Jagdausübungsberechtigte können Wildmarken und Wildursprungsscheine für erlegte Wildschweine in den Bürgerbüros Pirna, Sebnitz, Dippoldiswalde und Freital entgegennehmen. Die Bestellung erfolgt wie bisher über das Referat Lebensmittelüberwachung (Telefon: 03501-515 564 322).

Abteilung Forst

  • Erwerb von paarweise nummerierten Anhängeschildern, Jahresreitplaketten und befristeten Reitplaketten

In den Bürgerbüros Pirna, Sebnitz, Dippoldiswalde und Freital können die angeführten notwendigen Nachweise zur Benutzung der ausgewiesenen Reitwege im Landkreis gegen folgende Gebühren erworben werden:

  • Anhängeschilder (1Paar) - 10,23 Euro
  • Jahres-Reitplaketten (1 Paar) - 10,00 Euro
  • befristete Reitplaketten - 2,50 Euro

Die Jahresreitplaketten für das jeweils neue Kalenderjahr stehen bereits vor dem Jahreswechsel zur Verfügung.

Ergänzende Leistungen

  • Vervielfältigungen ( Kopien) von Dokumenten gegen Gebühr
  • Ausgabe der Steuererklärungsvordrucke (jährlich aktuell) in den Bürgerbüros Pirna, Dippoldiswalde, Freital und der Stadtverwaltung Sebnitz
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