
Der Landkreis ist gesetzlich verpflichtet, ein Rechnungsprüfungsamt als besonderes Amt einzurichten.
Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Dienstrechtlich untersteht es unmittelbar dem Landrat.
Gemäß der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen i.V.m. der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sowie aufgrund der Kommunalprüfungsverordnung hat das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der örtlichen Prüfung Pflichtaufgaben, freiwillige Aufgaben und Aufgaben, die der Kreistag übertragen kann.
Gemäß dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit kann die Verbandssatzung bestimmen, dass der Zweckverband sich des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises bedient. Die Jahresrechnung bzw. der Jahresabschluss ist dann vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.
Pflichtaufgaben
Freiwillige Aufgaben
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |