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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Abteilung Rechnungsprüfung

Der Landkreis ist gesetzlich verpflichtet, ein Rechnungsprüfungsamt als besonderes Amt einzurichten.

Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Dienstrechtlich untersteht es unmittelbar dem Landrat.

Gemäß der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen i.V.m. der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sowie aufgrund der Kommunalprüfungsverordnung hat das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der örtlichen Prüfung Pflichtaufgaben, freiwillige Aufgaben und Aufgaben, die der Kreistag übertragen kann.

Gemäß dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit kann die Verbandssatzung bestimmen, dass der Zweckverband sich des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises bedient. Die Jahresrechnung bzw. der Jahresabschluss ist dann vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

Aufgaben

Pflichtaufgaben

  • örtliche Prüfung der Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Kreistag
  • örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
  • laufende Prüfung der Kassenvorgänge beim Landkreis zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung
  • Kassenüberwachung, insbesondere die Vornahme der Kassenprüfung der Kreiskasse und der Sonderkassen (Kreiskasse und Sonderkassen jährlich, Zahlstellen und durchschnittliche Bareinnahmen und -ausgaben v.m.a. 1.500 Euro im Monat alle zwei Jahre mindestens eine unvermutete Prüfung, übrige bare Zahlungsvorgänge stichprobenartig),
  • regelmäßige Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände des Kreises und des Sondervermögens (Anlagenverzeichnisse und Bestandsverzeichnisse)
  • Mitwirkung bei der Prüfung der Programme für die Automation im Finanzwesen nach § 87 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung

 

Freiwillige Aufgaben

  • Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
  • Prüfung der Vergaben
  • Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe und anderer Einrichtungen des Kreises
  • laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei den Sonderkassen
  • Prüfung der Betätigung des Kreises in Unternehmen, an denen der Kreis beteiligt ist
  • Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen, die sich der Kreis bei einer Beteiligung, bei der Hergabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat
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Sabine Schütze - Abteilungsleiterin

Sabine Schütze - Abteilungsleiterin

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