Altenhilfeplan des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Der Kreistag hat den Altenhilfeplan des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beschlossen. 

Die Städte und Gemeinden werden sich auf einen weiter anwachsenden Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung einstellen müssen. Die steigende Lebenserwartung hat bereits heute dazu geführt, dass die Lebenszeit der Menschen nach Abschluss des Berufslebens erheblich länger geworden ist.

In den nächsten Jahrzehnten werden die zahlenmäßig besonders starken Jahrgänge der in den 50er bis 70er-Jahren Geborenen in das höhere Lebensalter eintreten. Dieser altersstrukturelle Wandel in der Bevölkerung wird auch die Lebensverhältnisse in den Kommunen vielfältig beeinflussen. Er wird viele Seiten des täglichen Lebens verändern und führt zu neuen Anforderungen an die soziale Infrastruktur.

Gerade im höheren Lebensalter werden die Kommunen mehr und mehr zum Lebensmittelpunkt der Menschen. Ihnen kommt als den zentralen Orten der Daseinsvorsorge eine wachsende Verantwortung für die Gestaltung der sozialen Infrastruktur der älter werdenden Gesellschaft zu. 

Die Städte und Gemeinden müssen sich auf diese umfassenden Veränderungen vorbereiten und zukunftsfähig gemacht werden. Nur in gemeinsamer Verantwortung von Einwohnern, politischen Gremien und Verwaltung kann dieser Prozess gestaltet werden.

Die Vielfalt der bestehenden Angebote der Altenhilfe im Landkreis wird im Altenhilfeplan dargestellt. Er ist die kontinuierliche Weiterführung der Altenhilfeplanung der beiden ehemaligen Landkreise Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis. Gleichzeitig soll der Altenhilfeplan Anregungen für die zukünftige Gestaltung der sozialen Infrastruktur in den Städten und Gemeinden geben.

Altenhilfeplan