
Immer häufiger werden junge Menschen gegen Ende der Schulzeit oder beim Übergang in den Arbeitsprozess aus der Bahn geworfen. Die gewünschte gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Eigenständigkeit wird ihnen aber häufig nur dann möglich sein, wenn sie an die notwendigen schulischen Abschlüsse oder auch an einfache Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarktsmarkt herangeführt werden.
Diesem Ziel widmet sich die Jugendberufshilfe und baut dabei auf Regelungen des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung) auf.
Nachdem bereits in den ehemaligen Landkreisen Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis geeignete Träger vielfältige Angebote mit Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und einer Kofinanzierung durch die ARGE oder den Landkreis realisieren konnten, sind diese bewährten Projekte jetzt in ihrem Fortbestand bedroht.
Zunächst wurde vom Bund die Förderung aus Mitteln der ARGE gestrichen. Inzwischen wird vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales ein 15-prozentiger Finanzierungsanteil der Landkreise eingefordert. Das ist angesichts der bestehenden Haushaltssituation nicht zu leisten. In Thüringen wird vergleichsweise eine vollständige Finanzierung solcher Maßnahmen aus ESF-Mitteln realisiert.
Die am 06.12.2010 mit Kreistagsbeschluss zum Haushalt 2011/2012 geplante Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Jugendberufshilfe in Höhe von 61.500 Euro ist ein positives Zeichen des Landkreises zum Erhalt der Angebote, reicht jedoch nicht aus, alle bestehenden Projekte fortzuführen.
Der Jugendhilfeausschuss wird im März 2011 die endgültigen Förderentscheidungen für das Jahr 2011 treffen. Für die Träger der Maßnahmen besteht bis dahin das Risiko der Einordnung der Projekte in die neue Förderperiode fort. Mit der Entscheidung des Kreistages ist jedoch sichergestellt, dass keine laufenden Maßnahmen abgebrochen werden müssen.
Der zuständige Beigeordnete Peter Darmstadt erklärt dazu: "In Sachsen sollte möglich sein, was Thüringen im Einklang mit Recht und Gesetz realisiert. Die Kostenübernahme für die Jugendberufshilfe aus Mittel des ESF ist zwingend erforderlich und kostet den Freistaat darüber hinaus keinen müden Heller. Wo wir jungen Menschen den Weg in Arbeit und Beruf öffnen, da entlasten wir nachhaltig die öffentlichen Kassen!"
| Montag: | 09:00 - 16:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 13:00 Uhr |
Haushaltssatzung der Stadt Bad Schandau für das Haushaltsjahr 2012 durch Kommunalaufsicht des Landratsamtes genehmigt Haushaltssatzung der Stadt Bad Schandau für das Haushaltsjahr 2012 durch Kommunalaufsicht des Landratsamtes genehmigt
15.05.2012Straßenbauarbeiten im Abschnitt der Kreisstraße 8742 zwischen Pfaffendorf und Waldkreuzung bei Cunnersdorf vorfristig beendet Straßenbauarbeiten im Abschnitt der Kreisstraße 8742 zwischen Pfaffendorf und Waldkreuzung bei Cunnersdorf vorfristig beendet
14.05.2012Sondersitzung des Kreisausschusses am 21.05.2012 Sondersitzung des Kreisausschusses am 21.05.2012
Neues Hotel für Insekten Neues Hotel für Insekten
16.05.2012Wanderung um Maxen Wanderung um Maxen
16.05.2012Vorletztes Heimspiel: VfL will siegen Vorletztes Heimspiel: VfL will siegen