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02.09.2010 | 287/2010

Waldbesitzer subventionieren Beiträge der anderen Bereiche der Solidargemeinschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Pressemitteilung des Sächsischen Waldbesitzerverbandes e.V.

Mit Beschluss des Vorstandes der LBG - MOD vom 02.06.2010 würden sich die Beiträge der Forstbetriebe um ca. 120% erhöhen. Ackerbaubetriebe müssten demnach nur noch ca. 40% des ursprünglichen Beitrags und Betriebe mit Tierhaltung mehr als 100% zusätzlich zahlen.

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland (LBG-MOD) gab ein Gutachten in Auftrag, um Berechnungsmaßstäbe (Arbeitsbedarfswert) für die Beiträge der versicherten Betriebe pro Kulturart und Hektar, sowie Tier etc. festzulegen.

Für Mittel- und Ostdeutschland ergeben sich daraus folgenden Berechnungseinheiten (pro ha/Tier):

  • Forst  0,6050
  • Mähdrusch 0,7150
  • Grünland 0,6380
  • Rind  0,7150 etc.

Bisher betrugen die Beiträge folgender Beispielforstbetriebe:

  • mit 5 ha Wald ca. 47,50 Euro. Nach der neuen Berechnungsgrundlage würde der Beitrag bei ca. 66 Euro liegen.

  • mit 50 ha Wald ca. 115 Euro brutto. Abzüglich der Bundesmittel von ca. 21 Euro, musste der Forstbetrieb ca. 94 Euro netto an die BG-MOD zahlen. Nach der neuen Berechnungsgrundlage würde der Beitrag bei ca. 246 Euro brutto, abzüglich der Bundesmittel von ca. 48 Euro, bei ca. 198 Euro netto liegen. (Die Bundesmittel sind nur für 2010 verdoppelt wurden.)

  • mit 500 ha Wald ca. 940 Euro brutto. Abzüglich der Bundesmittel von ca. 200 Euro, musste der Forstbetrieb ca. 740 Euro netto an die BG-MOD zahlen. Nach der neuen Berechnungsgrundlage würde der Beitrag bei ca. 2100 Euro brutto, abzüglich der Bundesmittel von ca. 480 Euro, bei ca. 1620 Euro netto liegen. (Die Bundesmittel sind nur für 2010 verdoppelt wurden.) 

Überhaupt nicht betrachtet wurde bei der Ermittlung der Berechnungseinheiten die Unfallhäufigkeit pro Reproduktionsverfahren und der bisherige Deckungsbeitrag der einzelnen Risikogruppen in die Berechnung einzubeziehen, obwohl dies von Geschäftsführung und Vorstand gefordert wurde. Dies soll aber nachgeholt werden.

Das Verhältnis von Beitragsaufkommen und Schadensaufwendungen im Bereich Forst war bisher positiv für die gesamte Versicherungsgemeinschaft. Das heißt der Bereich Forst hat andere Bereiche subventioniert und soll auch weiterhin den Ackerbau subventionieren. Das ist nicht im Interesse der Waldbesitzer.

Am 02.06.2010 hat der Vorstand der LBG - MOD mit einer Gegenstimme die Umsetzung des neuen Beitragsmaßstabes beschlossen. Die Vertreterversammlung hat dann am 7/8.12.2010 die neue Beitragsatzung abschließend zu beschließen.

Unser Apell an Sie: Noch haben Sie die Chance auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen. Sprechen sie deshalb direkt mit ihrem Vertreter in der Vertreterversammlung, damit die Waldbesitzer die anderen Bereiche nicht weiter subventionieren müssen!

 

Ihren Einwand können Sie richten an:

Johannes Ott - Tel.: 03765-64278
Steffen Biedermann - Tel.: 0172-8209126
Danny Löschner - Tel.: 037320-80208

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