
Das Landratsamt als Obere Flurbereinigungsbehörde hat mit Beschluss vom 16. März 2010 die beiden Flurbereinigungsverfahren Rosenthal und Bielatal angeordnet. Mit der Anordnung entstand kraft Gesetz die sog. Teilnehmergemeinschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Diese Teilnehmergemeinschaft wird zukünftig von einem Vorstand vertreten, den die Grundstückseigentümer als sog. Teilnehmer wählen werden. Der Vorstand bestimmt über das Verfahren, insbesondere die notwendigen Maßnahmen und die Kostenverteilung.
Vor der Wahl des Vorstandes im Oktober wird die Behörde die Teilnehmer zu einer zweiten Informationsveranstaltung einladen. Insbesondere erfolgen Informationen über die Durchführung des Verfahrens, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie die Kosten des Verfahrens.
Die Teilnehmer werden hierzu am
eingeladen.
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