
Abwasserentsorgung - im ländlichen Raum: In Gebieten ohne zentrale Abwasserentsorgung müssen Einwohner, die eigene Abwasseranlagen betreiben, die Kleinkläranlagen bis spätestens zum Jahr 2015 dem Stand der Technik anpassen.
Warum ist das so?
Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom 23. Oktober 2000 wurde der Grundstein dafür gelegt.
Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, im Gebiet der Europäischen Union einen einheitlichen Schutz der Binnen- und Oberflächengewässer, der Übergangs- und Küstengewässer sowie des Grundwassers zu schaffen, insbesondere um Verschmutzungen zu verhindern oder zu begrenzen.
Zentrale Forderung der Wasserrahmenrichtlinie ist die Erreichung eines "guten Zustandes" für alle Gewässer der Europäischen Union innerhalb von 15 Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie am 22. Dezember 2000. Die Frist, innerhalb derer der "gute Zustand" erreicht werden soll, endet damit im Jahr 2015.
Die Richtlinie schreibt vor, dass bei Oberflächengewässern ein guter ökologischer und chemischer Zustand und beim Grundwasser ein guter chemischer und mengenmäßiger Zustand erreicht werden muss. Außerdem gilt, dass sich die Qualität der Gewässer nicht verschlechtern darf.
Innerhalb der Europäischen Union ist die Richtlinie in den jeweiligen Gesetzen umzusetzen. In der Bundesrepublik erfolgte daraufhin eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes in der Art, dass nur noch Stoffe in Gewässer eingebracht werden dürfen, die nach dem Stand der Technik gereinigt worden sind. Und da die meisten noch betriebenen Kleinkläranlagen diesem Standard nicht entsprechen, müssen sie modernisiert oder durch neue Anlagen ersetzt werden.
Das bedeutet Kosten, Aufwand und Zeit und es treten viele Fragen auf: Was ist die richtige Anlage für mich? Welchen Anbieter nehme ich? Wer übernimmt die Wartung der Anlage? Bekomme ich Fördermittel? Antworten gibt es darauf jetzt ganz aktuell.
Dazu veranstaltet das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und das Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung - BDZ e.V.
am 6. März 2010 ab 09.00 Uhr eine Informationsveranstaltung "Dezentrale Abwasserbeseitigung" mit Produktmesse in der Veranstaltungsscheune des Sächsisch-Böhmischen Bauernmarktes in Röhrsdorf, Am Landgut 1, Ortsteil Röhrsdorf der Stadt Dohna.
Verschiedene Hersteller von Kleinkläranlagen präsentieren dort ihre Modelle und stellen die Technologie und Wirkungsweise ihrer Anlagen vor. Ergänzend beraten Vertreter von Abwasserzweckverbänden und des BDZ zum Verfahren der Förderung von Kleinkläranlagen und zu den Rechten und Pflichten des Betreibens einer Anlage. Außerdem werden Fragen zu deren notwendigen Kontrolle und Wartung beantwortet. Für Fragen zum Wasserrecht stehen die Mitarbeiter des Landratsamtes gern zur Verfügung.
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