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18.02.2010 | 023/2010

Haushaltssatzung der Gemeinde Rathmannsdorf für das Haushaltsjahr 2010 bestätigt

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Gemeinde Rathmannsdorf für das Jahr 2010 wurde am 17.02.2010 von der Abteilung Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bestätigt.

Einer ausdrücklichen Genehmigung bedurfte es nicht, da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthielt.

Für das Haushalsjahr 2010 hat der Gemeinderat einen Etat von 1.260.446 € festgesetzt. Davon entfallen 968.458 € Einnahmen und Ausgaben auf den Verwaltungshaushalt und 291.988 € auf den Vermögenshaushalt.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit  der Gemeinde ist als eingeschränkt zu beurteilen, da im Haushaltsjahr 2010 keine und in den folgenden Haushaltsjahren keine bzw. keine angemessenen Nettoinvestitionsmittel erwirtschaftet werden können, um den investiven Bereich des Gemeindehaushaltes  finanziell zu stärken. Der Gemeinde wurde daher nahe gelegt, die Finanzplanung für die kommenden Jahre einer kritischen Analyse zu unterziehen und spätestens mit der Haushaltsplanung 2011 Möglichkeiten einer anderen Entwicklung aufzuzeigen.

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