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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

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Energiesparlampen

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Was sind Gasentladungslampen?

Im Fachjargon werden sowohl Energiesparlampen als auch Leuchtstofflampen und Hochdruck-Entladungslampen als Gasentladungslampen bezeichnet. Gasentladungslampen erhalten ihre Leuchtfähigkeit erst durch ihre Füllung mit geringen Mengen an Quecksilberdampf und Leuchtstoffen. Quecksilber ist ein giftiger Stoff und darf nicht in die Umwelt gelangen. Deshalb müssen Gasentladungslampen getrennt gesammelt und entsorgt werden. Rechtlich wurde dies im "Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)" festgeschrieben, wonach Gasentladungslampen seit dem 24.03.2006 nicht mehr über die (graue) Restmülltonne entsorgt werden dürfen.

 

Getrennte Sammlung und Entsorgung

Um eine getrennte Sammlung zu gewährleisten, werden durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (in unserem Landkreis der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal - ZAOE) Sammelstellen eingerichtet, bei denen die ausgedienten Gasentladungslampen abgegeben werden können. Die Verbraucher in unserem Landkreis können ihre Gasentladungslampen und alle anderen Elektroaltgeräte kostenfrei bei den Umladestationen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) abgeben. Darüber hinaus können Gasentladungslampen auch bei den durch die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH eingerichteten Sammelstellen abgegeben werden. Zudem nimmt die Zahl der Händler und öffentlichen Einrichtungen stetig zu, die alte Energiesparlampen entgegennehmen. So ist das beispielsweise bei vielen Baumärkten schon Brauch.

Energiesparlampen gehören nicht in die Glascontainer oder Restmülltonnen!

Energiesparlampen gehören nicht in die Glascontainer oder Restmülltonnen!

Praktische Hinweise zur Entsorgung der Energiesparlampen

  • Während des Gebrauchs sind Gasentladungslampen nicht giftig. Erst bei Beschädigung (z.B. Bruch des Glaskörpers) können giftige Quecksilberdämpfe austreten. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass diese während des Transports und bei der Abgabe unbeschädigt bleiben (beispielsweise durch bruchsichere Umpackung und vorsichtige Ablage in den Sammelbehälter).
  • Bei Bruch in geschlossenen Räumen: Fenster öffnen und den Raum für ca. eine halbe Stunde verlassen. Danach die Scherben aufsammeln oder vorsichtig zusammenkehren, keinen Staubsauger verwenden! Die Reste luftdicht verpacken (z.B. in einem Schraubglas) und auf dem Wertstoffhof zur fachgerechten Entsorgung abgeben.
  • Gasentladungslampen gehören weder in den Glascontainer noch in die Restmülltonne.
  • Gasentladungslampen bringen Sie bitte zu den Umladestationen des ZAOE (diese finden Sie im Abfallkalender bzw. im Internet), zu den Sammelstellen der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH (diese finden Sie im Internet) oder zum Händler (bitte vorher anfragen, ob dieser zurücknimmt).

Und noch ein Hinweis für die Entsorgung von Glühlampen: Glühlampen gehören auch nicht in die Glascontainer. Sie können über die normale (graue) Restmülltonne entsorgt werden.

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Unser Service für Sie

Dr. Beate Hilpmann - Referatsleiterin Abfall/Boden/Altlasten

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