
Im Rahmen der Verwaltungsneuordnung im Freistaat Sachsen zum 1. August 2008wurde den Städten und Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern durch Änderung des Sächsischen Justizgesetzes die Zuständigkeit für Entscheidungen über Widersprüche gegen Verwaltungsakte dieser Gemeinden in Selbstverwaltungsangelegenheiten übertragen.
Im Rahmen der Verwaltungsneuordnung im Freistaat Sachsen zum 1. August 2008wurde den Städten und Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern durch Änderung des Sächsischen Justizgesetzes die Zuständigkeit für Entscheidungen über Widersprüche gegen Verwaltungsakte dieser Gemeinden in Selbstverwaltungsangelegenheiten übertragen.
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge betrifft dies die Städte und Gemeinden Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bannewitz, Dippoldiswalde, Dohna, Freital, Glashütte, Heidenau, Neustadt, Pirna, Sebnitz, Stolpen, Tharandt und Wilsdruff.
Diese Städte und Gemeinden entscheiden ab sofort selbst über Widersprüche gegen ihre Bescheide zum Beispiel zu Abwasserbeiträgen und -gebühren, Grundsteuern, Straßenbaubeiträgen und zum Kostenersatz für Feuerwehreinsätze.
Das Landratsamt ist seit 1. August in diesen Sachen gesetzlich nicht mehr zu entsprechenden Entscheidungen ermächtigt und gibt daher bisher nicht abgeschlossene Widerspruchsverfahren wie auch gegebenenfalls noch eingehende Widersprüche an die Stadt bzw. Gemeinde ab, die den ursprünglichen Bescheid erlassen hat.
Die betreffenden Widerspruchsführer erhalten hierzu von der bisher zuständigen Abteilung Kommunalaufsicht eine Abgabenachricht. Den Städten und Gemeinden werden die Widerspruchsakten bis spätestens 15. August 2008übergeben.
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