Information Landschaf(f)t Zukunft e. V., Regionalmanagement Sächsische Schweiz
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER – Region „Sächsische Schweiz“ ruft zur Einreichung von Fördermittelanträgen für den Förderzeitraum 2017 gemäß der LEADER – Entwicklungsstrategie der Region „Sächsische Schweiz“ auf.
Handlungsfelder (HF) | HF A Wirtschaft, Nahversorgung, Fachkräftesicherung |
HF B Mobilität und technische Infrastruktur | |
HF C Bildung, Soziales und Ehrenamt | |
HF D Siedlungs- und Ortsentwicklung | |
HF E Natur, Kulturlandschaft und Klimaschutz | |
HF F Tourismus, Kultur und Freizeit | |
HF G Prozessbegleitung, Kooperation und Kommunikation |
Mit diesem Aufruf werden Fördermittelanträge aus Handlungsfeldern der LEADER – Entwicklungsstrategie der Region „Sächsische Schweiz“ (außer HF G 1.1; HF G 1.4 und HF G 1.5) als Einzelanträge sowie sich aus diesen Handlungsfeldern ergebende Kombinationen (Komplexprojekte) bearbeitet. Komplexprojekte sind Maßnahmen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern dieses Aufrufes, welche an einem gleichen Standort oder in unmittelbarem Zusammenhang bearbeitet werden sollen. Die Maßnahmen aus Komplexprojekten erhalten nach der LEADER – Entwicklungsstrategie der Region „Sächsische Schweiz“ im Rahmen der Rankingprüfung Zusatzpunkte.
Aufrufbudget
HF A 1.1 | EUR 100.000,00 |
HF A 1.2 | EUR 50.000,00 |
HF A 1.3 | EUR 800.000,00 |
HF A 2.1 | EUR 50.000,00 |
HF B 1.1 | EUR 1.000.000,00 |
HF B 1.2 | EUR 500.000,00 |
HF B 1.3 | EUR 500.000,00 |
HF C 1.1 | EUR 250.000,00 |
HF C 1.2 | EUR 250.000,00 |
HF D 1.1 | EUR 1.250.000,00 |
HF D 1.2 | EUR 1.250.000,00 |
HF D 1.3 | EUR 500.000,00 |
HF D 2.1 | EUR 800.000,00 |
HF E 1.1 | EUR 50.000,00 |
HF E 1.2 | EUR 50.000,00 |
HF E 2.1 | EUR 300.000,00 |
HF F 1.1 | EUR 500.000,00 |
HF F 1.2 | EUR 1.000.000,00 |
HF F 1.3 | EUR 350.000,00 |
HF F 1.4 | EUR 150.000,00 |
HF G 1.2 | EUR 300.000,00 |
HF G 1.3 | EUR 200.000,00 |
Start des Aufrufs | 15.07.2017 |
Fristende der Antragseinreichung im Regionalmanagement | 31.08.2017 |
Alle Vorhabenträger haben die Möglichkeit, ihre Projektskizzen den Mitarbeitern des Regionalmanagements der LEADER – Region „Sächsische Schweiz“ vorzustellen und sich entsprechend beraten zu lassen. Die Nutzung der auf der Internetseite des Regionalmanagements zur Verfügung gestellten Antragsformulare mit termingerechter Einreichung der Unterlagen im Regionalmanagement ist möglich. www.re-saechsische-schweiz.de
Mit Abschluss der Einreichungsfrist werden alle Vorhabenanträge entsprechend den Festlegungen in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) geprüft und unabhängig bewertet.
Anträge sind einzureichen: Regionalmanagement „Sächsische Schweiz“, Siegfried-Rädel-Straße 9, 01796 Pirna
Beratungsstelle: Regionalmanagement „Sächsische Schweiz“, Siegfried-Rädel-Straße 9, 01796 Pirna
Rechtsgrundlagen: Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR 2014 – 2020), http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm Richtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm LEADER-Entwicklungsstrategie der Region „Sächsische Schweiz“
http://www.re-saechsische-schweiz.de
Leitbild: „Sächsische Schweiz“ – Willkommen in der Landschaf/ft Zukunft
Zielstellung: Nachhaltiger Erhalt und innovative Weiterentwicklung von Standortpotenzialen in Tourismus, Wirtschaft, Natur und Kulturlandschaft sowie Dorfleben und solidarisches Miteinander. Ziel ist der hier lebenden Bevölkerung als auch Zuzugswilligen attraktive Lebensbedingungen zu bieten, um so die Region in ihrer Zukunftsfähigkeit zu stärken.
Antragsberechtigt entsprechend des Handlungsfeldes sind: Gebietskörperschaften, Unternehmen, Privatpersonen, Vereine und gemeinnützige Träger
Hinweise zur Vorhabenauswahl: Alle eingereichten Vorhabenanträge eines Handlungsfeldes werden geprüft und gemäß der in der Anlage beigefügten Checklisten einer Bewertung zugeführt.
Aus der Bewertung dieser Vorhaben entsteht ein Punktwert mit einer Rankingeinordnung. Dieses wird dem Koordinierungskreis der LEADER – Region „Sächsische Schweiz“ zur Beschlussfassung empfohlen.
Es dürfen jeweils max. so viele Vorhabensanträge befördert werden, wie mit dem zum Aufruf dargestellten Aufrufbudget auch vollständig gedeckt sind. Bei Punktgleichstand von mehreren Vorhaben und nicht ausreichendem Budget zur Auswahl jedes dieser Vorhaben (Orientierung an Maßnahmen-Budget) soll das Vorhaben den Vorrang erhalten, das in der Mehrwertprüfung mehr Punkte erhalten hat. Besteht auch dort Gleichstand, erhält das Vorhaben mit den meisten Zusatzpunkten in der Mehrwertprüfung den Vorrang. Ist immer noch keine Auswahl möglich, sollen betreffende Vorhaben abgelehnt und das frei bleibende Budget dem nächsten Aufruf zugeschlagen werden.
Projektvorstellung in der Fach/Arbeitsgruppe:
HF A AG Wirtschaft/Arbeit | 26.09.2017 |
HF B AG Wirtschaft/Arbeit | 26.09.2017 |
HF C AG Kultur/Soziales | 26.09.2017 |
HF D AG Kultur/Soziales | 26.09.2017 |
HF E AG Agrar/Umwelt | 27.09.2017 |
HF F AG Tourismus | 25.09.2017 |
HF G Das Handlungsfeld G kann in allen anderen Handlungsfeldern der LEADER – Entwicklungsstrategie angewandt werden. Deshalb richtet sich die fachliche Bewertung des Vorhabens nach dem dargestellten inhaltlichen Konzept. |
Es ist möglich das einzelne Vorhaben in mehreren HF eingeordnet werden könnten. Durch das Regionalmanagement werden diese Vorhaben geprüft und einer Facharbeitsgruppe zugeordnet.
Beratung des Koordinierungskreises:
Alle Handlungsfelder 12.10.2017
Die antragstellenden Vorhabenträger erhalten zeitnah nach der Beschlussfassung des Koordinierungskreises durch das Regionalmanagement eine Information zum Fördervotum für Ihren Antrag.
Die Einreichung des Vorhabenantrags kann nach Zugang des vorgenannten positiven Bescheides des Koordinierungskreises, jedoch bis spätestens 31.01.2018 erfolgen.
Die Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen mit den zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen Antragsformularen erfolgt nach Beschlussfassung des Koordinierungskreises bei der
Bewilligungsbehörde:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bewilligungsstelle – ländliche Entwicklung –, Schlosshof 2/4, 01796 Pirna
Jeder Vorhabenträger erhält die Möglichkeit, die Entscheidung des Koordinierungskreises von der Bewilligungsstelle des Landkreises Sächsische Schweiz-Ostergebirge überprüfen zu lassen.
Anlagen: (alle Anlagen erhalten Sie im Regionalmanagement oder stehen im Internet unter www.re-saechsische-schweiz.de zur Verfügung)
Dieser Aufruf wurde im Umlaufbeschlussverfahren zum 14.07.2017 durch den Koordinierungskreis (Entscheidungsgremiums der LEADER Region „Sächsische Schweiz“) beschlossen.
Kontakt:
Landschaf(f)t Zukunft e. V.
Regionalmanagement Sächsische Schweiz
Tel.: 03501 470 487 0
E-Mail: ulrike.junker@re-saechsische-schweiz.de
www.re-saechsische-schweiz.de
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 13:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 13:00 Uhr |
Hausanschrift:
01855 Sebnitz, Kirchstraße 5
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: | 035971 84-151, -154 |
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Fax: | 035971 84-105 |
E-Mail: |
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
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