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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 
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29.06.2009 | 137/2009

Einmalige Beihilfe zum Schuljahresanfang für Empfänger von Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII

Das alte Schuljahr ist noch nicht vorbei, da laufen die Vorbereitungen für das kommende Schuljahr schon wieder auf Hochtouren. Da sind Bücher und Arbeitshefte neu zu beschaffen. Verschiedenes muss ersetzt werden, denn es wird den Anforderungen nicht mehr gerecht.

Was aber,  wenn nicht genügend Geld dafür da ist?

Hier hat der Gesetzgeber mit der Gesetzesänderung im Herbst 2008 Abhilfe geschaffen. Ab dem Schuljahr 2009/2010 erhalten Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII zusätzliche Leistungen für die Schule.

Schülerinnen und Schüler, die einen allgemeinbildenden Schulabschluss bis zur Jahrgangsstufe 10 erwerben und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können eine einmalige Beihilfe nach den genannten Rechtsvorschriften in Höhe von 100,00 € erhalten.

Voraussetzung ist, dass am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII besteht.

Die einmalige Beihilfe wird mit der Zahlung der laufenden Geldleistung für den Monat August von der ARGE für SGB II und vom Sozialamt für SGB XII an den Empfänger ausgezahlt.

 

Kontakt:
Tilo Georgi, Abteilungsleiter Soziale Leistungen
Hüttenstraße 14 (Haus HÜ)
01705 Freital
Telefon: 0351 6485-402
Fax: 0351 6485-409
eMail: tilo.georgi@landratsamt-pirna.de

 

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