Amtstierärztin Benita Plischke informiert:
Ein neuer Ausbruch des hochpathogenen Geflügelpestvirus wurde bei einem tot aufgefunden Kormoran in der Basteistraße in Bad Schandau amtlich festgestellt.
Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlässt an Halter von Vögeln im genannten Sperrbezirk, Halter von Hunden und Katzen mit potentiellem Sperrbezirkskontakt sowie an im Sperrbezirk Jagdausübungsberechtigte eine Tierseuchenrechtlich Allgemeinverfügung.
Zum Sperrbezirk wurden erklärt:
von Bad Schandau die Stadtteile Bad Schandau, Prossen, Porschdorf, Postelwitz, Krippen, Ostrau, Kurort Gohrisch mit den Ortsteilen Papstdorf und Kleinhennersdorf, der gesamte Ort Rathmannsdorf, von Hohnstein der Stadtteil Kohlmühle, von Sebnitz der Stadtteil Altendorf, von Reinhardtsdorf- Schöna der Ortsteil Reinhardtsdorf.
Im Sperrbezirk ist folgendes zu beachten:
Das Beobachtungsgebiet (10 km um Fundort) umfasst:
Der äußere Radius verläuft von der Elbe beginnend nordwärts: Stadt Wehlen, Rathewalde, Zeschnig, Cunnersdorf; Krumhermsdorf, Schönbach, Hainersdorf, Ottendorf; Schmilka, Schöna, Bielatal, Leupoldishain, Struppen Siedlung und Naundorf.
Betroffen sind folgende Orte:
Von Bad Schandau die Stadtteile Waltersdorf und Schmilka, von Kurort Gohrisch alle Ortsteile, die nicht im Sperrgebiet liegen, also Gohrisch und Cunnersdorf b. Königsstein, von Hohnstein alle Stadtteile außer Kohlmühle (Sperrbezirk) also die Ortsteile Hohnstein, Ehrenberg, Goßdorf, Hohburkersdorf, Lohsdorf, Rathewalde, Ulbersdorf, Waitzdorf, Zeschnig, von Sebnitz die Stadtteile Hainersdorf, Hertigswalde, Lichtenhain, Mittelndorf, Ottendorf, Schönbach, Sebnitz, von Reinhardtsdorf- Schöna der Ortsteil Schöna, von der Stadt Wehlen alle Stadtteile außer Dorf Wehlen, von Struppen alle Ortsteile außer Struppen, von Königstein alle Stadtteile, von Rosenthal- Bielatal, der Ortsteil Bielatal und der gesamte Kurort Rathen
In dem ausgezeichnet Beobachtungsgebiet sind folgende Maßnahmen angeordnet:
Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel wird bis auf Widerruf weiterhin im gesamten Landkreis untersagt.
Weitere Informationen und die Karten auf der Internetseite des Landratsamtes unter: www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-gefluegelpest.html
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 13:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 13:00 Uhr |
Hausanschrift:
01855 Sebnitz, Kirchstraße 5
Postanschrift:
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Telefon: | 035971 84-151, -154 |
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Fax: | 035971 84-105 |
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Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
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