Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium für Kultus
Frist für Förderanträge endet am 1. März 2017
Das Kultusministerium fördert auch in diesem Jahr wieder Projekte der Heimatpflege und der Laienmusik, die eine über die lokalen Grenzen hinaus reichende Bedeutung haben. "Heimatpflege und Laienmusik tragen dazu bei, die Toleranz und Demokratie in unserer Gesellschaft zu stärken. Denn nur wer die eigene Geschichte kennt, weiß wie wichtig diese Werte sind“, erklärte Kultusministerin Brunhild Kurth. 2016 sind insgesamt 30 Projekte im Umfang von knapp 79.000 Euro gefördert worden. „Wir wollen damit auch die ehrenamtliche Arbeit der Hobbyforscher und Laienmusiker würdigen. Durch ihren Einsatz werden Traditionen bewahrt und an die wachsende Generation weitergegeben“, ergänzte Kurth.
Finanziert werden in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Projekte zur Regional- und Industriegeschichte, zu Bräuchen und Mundart, zu traditionellem Handwerk oder anderen Formen der Volkskultur können ebenso gefördert werden wie solche von Laienchören, Laienorchestern oder Laienmusikgruppen, die sich der Pflege traditionellen Liedgutes oder traditioneller Instrumentalmusik widmen.
Einzureichen sind die entsprechenden Anträge bis zum 1. März 2017 bei der Landesdirektion Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz. Informationen zur Förderrichtlinie sind im Internet abrufbar unter: www.bildung.sachsen.de/Heimatpflege.
Kontakt:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Pressesprecher Dirk Reelfs
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