

Presseinformation der Handwerkskammer Dresden
Kammerpräsident Jörg Dittrich fordert klare Schadensregelung
Rund 1.000 Handwerksbetriebe im Kammerbezirk Dresden waren vor zehn Jahren im August 2002 von der Jahrhundertflut betroffen. Die Schadenshöhe betrug rund 150 Millionen Euro. Viele der Unternehmen standen kurz vor dem Ende ihrer beruflichen und oft auch privaten Existenz. Hinzu kamen tausende von Arbeitsplätzen und rund 200 Ausbildungsplätze, die gefährdet waren. Doch die gute Nachricht: die meisten dieser Betriebe - rund 90 Prozent - gibt es heute noch.
So auch die Tischlerei von Armin Gasiorek in Dippoldiswalde. Die Rote Weißeritz hatte Zufahrtszelt und Lagerräume überflutet. Bau- und Furnierholz im Wert von 80.000 Euro wurden durch das Wasser zerstört. Insgesamt belief sich der Schaden auf 250.000 Euro. Fragt man den Tischlermeister heute, was ihm damals am meisten geholfen hat: "Das waren die betriebswirtschaftliche Beratung durch die Handwerkskammer Dresden mit Ertragsvorschau und Umstrukturierung sowie die unkomplizierte und schnelle Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank und durch unsere Versicherung." Für ein neues Hochwasser hat Armin Gasiorek jetzt Vorsorge getroffen: "Wir haben unser Holzlager jetzt in einer oberen Etage. Werkstatt- und Wohnräume können wir nun mit anschraubbaren Verschottungen schützen."
Das Glück, dass Armin Gasiorek mit seiner Versicherung hatte, hatten rund 90 Prozent der betroffenen Handwerksbetriebe nicht. Sie waren nicht oder nur teilweise versichert. Viele haben das inzwischen geändert. Doch für rund 1,5 Prozent der Handwerksunternehmen mit Sitz in einer besonders gefährdeten Lage ist es gar nicht oder nur zu unwirtschaftlichen Bedingungen möglich, sich gegen Elementarschäden zu versichern. "Hier muss der Freistaat Sachsen Abhilfe schaffen und den betroffenen Firmen in Notfall Hilfen gewähren", sagt der Präsident der Handwerkskammer Dresden, Dr. Jörg Dittrich. "Die im vergangenen Jahr verabschiedete Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen bei Elementarschäden regelt zwar, in welcher Art der Freistaat bei künftigen Großschäden Betroffene unterstützt. Jedoch gibt es darin keine Festlegung auf eine maximale Finanzierungsquote bzw. bis zu welchem Prozentsatz eine Finanzierung der Schadensbeseitigung überhaupt erfolgen kann. Auch besteht Unklarheit zu Fragen der Versicherbarkeit, was z. B. ´vertretbare wirtschaftliche Bedingungen‘ beim Abschluss einer Versicherung sind. Hier muss der Freistaat noch Klarheit schaffen", so Dittrich.
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