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16.07.2012 | 139/2012

Jägerprüfung im Herbst 2012

foto-jaegerpruefung

Das Referat Sicherheit und Ordnung informiert

Bewerber für die Jägerprüfung Herbst 2012 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge müssen bis spätestens 24. August 2012 beim Landratsamt einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung stellen. Das Mindestalter zum Zeitpunkt des Meldeschlusses beträgt mindestens 15 Jahre und 6 Monate. Für die Anmeldung sind 10,00 Euro Gebühr zu entrichten.

Der Anmeldung sind beizufügen:

  1. bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters;
  2. der Nachweis über die jagdliche Ausbildung gemäß § 6 der Jägerprüfungsordnung.

Weiterhin hat der Bewerber gemäß § 8 Abs. 3 Jägerprüfungsordnung so rechtzeitig die Erteilung eines polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei der unteren Jagdbehörde zu beantragen, dass dieses spätestens zur Anmeldung vorliegt (Antragstellung bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde; Verwendungszweck: Zulassung zur Jägerprüfung).

Vor Beginn des Prüfungsabschnittes "Jagdliches Schießen" hat der Bewerber eine Haftpflichtversicherung gemäß § 10 Abs. 1 der Jägerprüfungsordnung nachzuweisen.

Bewerber, deren Anmeldeunterlagen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorliegen, werden gemäß § 8 Abs. 4 der Jägerprüfungsordnung zur Prüfung nicht zugelassen.

Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl können die Bewerber zur Ablegung der Prüfung in einen anderen Landkreis delegiert werden.

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