
Aufgrund von häufigen Nachfragen finden Siein der Anlage ein Merkblatt zur Bekämpfung von Mäusen und zur Vermeidung von Hantavirus-Infektionen.
Für Keuchhusten gibt es nur in den neuen Bundesländern eine Meldepflicht. Seit 1990 steigen die Keuchhustenfälle in Zyklen von 3-4 Jahren, aber insgesamt kontinuierlich und deutlich an (innerhalb der letzten 10 Jahre mehr als verdoppelt). Die erfassten Krankheitsfälle sind meist nur die Spitze des Eisberges, da oft nicht an Keuchhusten gedacht wird.
Gründe dafür sind z.B.:
Immer öfter tritt Keuchhusten bei Erwachsenen auf oder es besteht ein Impfschutz, der Schlimmeres verhütet. Die seit den 90er Jahren verwendete gut verträgliche Impfung verhindert eine Erkrankung nicht immer, führt aber dazu, dass der Keuchhusten viel milder verläuft. Es kommt beispielsweise nicht zu den typischen belastenden, stakkatoartigen (bellenden) Hustenanfällen oder dem Schleimerbrechen. Die gefürchteten Komplikationen, wie z.B. Lungenentzündung, Mittelohrentzündung oder Atemstillstand bei Kleinstkindern können vermieden werden. Oft wird dann die Krankheit nicht erkannt oder es gibt Menschen, die das Bakterium in sich tragen, ohne daran zu erkranken. Vollständig vermieden oder eradiziert, d.h. ausgerottet, werden kann Keuchhusten nicht. In Sachsen gibt ein Herdbekämpfungsprogramm die Richtlinie vor.
Auch in unserem Kreis steigen seit mehreren Monaten die Erkrankungszahlen. Betroffen sind Familien, Kindereinrichtungen, Schulen u.ä.
Schutz vor den schweren Formen einer Keuchhustenerkrankung bietet nur die Impfung. Auch lässt sich damit das Risiko, andere Menschen anzustecken, deutlich vermindern.
Besonders für Kleinstkinder, Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen oder Menschen, die gefährdete Personen betreuen, ist dies wichtig.
Lassen Sie Ihren Impfschutz von Ihrem behandelnden Arzt überprüfen. Auch eine durchgemachte Erkrankung bietet keinen dauerhaften Schutz.
Zur Diagnostik ist ein Abstrich aus dem Nasenrachenraum notwendig, eine einmalige Blutuntersuchung ist ohne Wert.
Eine gesicherte Keuchhustenerkrankung muss antibiotisch behandelt werden.
Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht besucht, gefährdete Personen nicht betreut werden.
Ob in bestimmten Fällen bei alleinigem Kontakt eine prophylaktische Gabe von Antibiotika sinnvoll ist, wird im Einzelfall entschieden.
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