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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 
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29.09.2008 | 028/2008

Kurzauswertung der Kreistagssitzung vom 29.09.2008

In der 2. Sitzung des Kreistages Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurden u. a. die Beigeordneten des Landrates gewählt, der Wappenentwurf bestätigt sowie die Entscheidung über das Kfz-Kennzeichen getroffen. Die Ergebnisse lesen Sie in nachfolgender Kurzauswertung.

Aus der 2. Kreistagssitzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 29.09.2008

Kurzauswertung:

Durchführung der Wahl der Beigeordneten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Beschlussfassung zur Reihenfolge der Vertretung des Landrates

Die Beigeordneten des Landrates werden für einen Zeitraum von sieben Jahren gewählt. Auf die Ausschreibung hin gingen 43 Bewerbungen für die drei Beigeordnetenstellen im Landratsamt ein. Nach einer durch die Verwaltung getroffenen Vorauswahl stellten sich diese Kandidaten im Kreisausschuss am 22.09.2008 vor. Zur heutigen Kreistagssitzung präsentierten sich noch 6 Bewerber und stellten sich den Fragen der Kreisräte.

Der Kreistag gab sein Votum folgenden Bewerbern:

Geschäftsbereich 1

Kati Hille
wohnhaft in Kirnitzschtal/OT Ottendorf, geboren in Forst/Lausitz
Alter: 34
verheiratet
4 Kinder zwischen 3 und 11 Jahren
Juristin
Beamtin, Abteilungsleiterin Ordnungsangelegenheiten im Landratsamt, amt. GB-Leiterin

Geschäftsbereich 2

Peter Darmstadt
wohnhaft in Freital, geboren in Mainz
Alter: 48
verheiratet
3 Kinder
Referent für Politik und Kommunikation beim BKK-Landesverband Ost, Dresden und Berlin
Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Geschäftsbereich 3

Heiko Weigel
wohnhaft in Dresden, geboren in Annaberg-Buchholz
Alter: 40
verheiratet
2 Kinder
Beamter
Jurist
Abteilungsleiter Bau und amt. GB-Leiter Bau und Umwelt

Die Reihenfolge der Vertretung des Landrates wurde wie folgt entschieden:

1. Beigeordneter: Peter Darmstadt
2. Beigeordneter: Heiko Weigel
3. Beigeordnete:  Kati Hille

Satzung und Beschluss über das Wappen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Der Fusionsausschuss der ehemaligen Landkreise Weißeritzkreis und Sächsische Schweiz hatten sich vor der Fusion darüber verständigt, dass die Entscheidung über das künftige Landkreiswappen dem neuen Kreistag übertragen wird. In der heutigen Sitzung wurden dem Kreistag mehrere Entwürfe verschiedener Autoren zur Entscheidung vorgelegt. Unter diesen Entwürfen befand sich auch die Vorzugsvariante der Verwaltung, angefertigt vom Kreisarchivar, Wolfgang Burkhardt aus Freital. Dieser Vorschlag wurde bereits heraldisch vom Sächsischen Staatsarchiv geprüft und im Grundkonzept bestätigt. Im Hinblick auf die graphische Umsetzung bedarf es einer Überarbeitung.

Der Kreistag bestätigte den beigefügten Entwurf und die Wappensatzung. Nach der grafischen Überarbeitung ist der Wappenentwurf bei der Landesdirektion Dresden zur Genehmigung einzureichen. Wenn diese Genehmigung im Landratsamt vorliegt, erfolgt die Bekanntmachung der Wappensatzung im Amtsblatt. Mit dieser Veröffentlichung ist dann das neue Wappen in Kraft getreten.

Kfz-Unterscheidungszeichen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Der Fusionsausschuss der ehemaligen Landkreise Weißeritzkreis und Sächsische Schweiz hatten sich vor der Fusion darüber verständigt, dass die Entscheidung über das künftige Kfz-Kennzeichen dem neuen Kreistag übertragen wird.

Für die Übergangszeit ab 01.08.2008 war als Übergangskennzeichen durch das ehemalige Regierungspräsidium Dresden „PIR“ festgelegt worden. Die Festlegung wurde damit begründet, dass sich der Sitz des Landratsamtes in Pirna befindet. Außerdem sind auch mehr Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger im bisherigen Landkreis Sächsische Schweiz als im Weißeritzkreis zugelassen.

Der Kreistag beschloss in seiner heutigen Sitzung, künftig für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge das Kfz-Unterscheidungskennzeichen „PIR“ zu nutzen.

Da das von der Landesdirektion Dresden vorläufig benannte neue Unterscheidungszeichen „PIR“ weiterhin verwendet wird, muss die Verwaltung lediglich auf dem Dienstweg das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit über diese Entscheidung informieren. Bereits im Verkehrsblatt Heft 11-2008 wurde das ab 01.08.2008 gültige Unterscheidungszeichen für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unbefristet bekannt gemacht und ist somit im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gültig.

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