Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben: Genehmigung der wesentlichen Änderung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Anlage zur Haltung von Rindern der Colmnitzer Agrar-Genossenschaft e. G.
Die Colmnitzer-Agrar-Genossenschaft e. G., Obere Hauptstraße 44 a, 01738 Colmnitz, hat beim Landratsamt einen Antrag gemäß § 16 BImSchG auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der bestehenden Tierhaltungsanlage in 01738 Colmnitz, Gemarkung Colmnitz, Flurstücke 514/14, 514/15, T. v. 644/3, T. v. 659 und T. v. 508/3, eingereicht.
Änderungen am Anlagenbetrieb sollen insbesondere durch Errichtung und Betrieb eines neuen Milchviehstalles, den Neubau von zwei Güllebehältern und einer Fahrsiloanlage, den Umbau der vorhandenen Milchviehställe sowie durch Stilllegung und Rückbau von Ställen, einer Dunglagerplatte und die Nutzung des vorhandenen Jauchebehälters zur Löschwasserbereitstellung erfolgen. Die Tierplatzkapazität soll von 1077,3 GV auf 1100,5 GV erhöht werden.
Die Änderung betrifft eine Anlage nach § 4 i. V. m. § 1 sowie dem Anhang Nr. 7.1 e Sp. 2 der 4. BImSchV. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt.
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 UVPG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Gemäß § 3 a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die Screening-Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Referat 342, zugänglich.
Dippoldiswalde, den 01.03.2011
Dr. Hertzog
Abteilungsleiterin