Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Marktinformation 2023

Auf Basis von über 6.400 Kaufverträgen im Auswertungszeitraum 2021 und 2022 leitete der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge umfassende, für die Bewertung von Grundstücken erforderliche Daten ab. Die Marktinformation bildet Werkzeug und Arbeitsgrundlage für alle mit regionalen Grundstückswerten betrauten Personenkreise und dient gleichzeitig als Orientierungswerk für kauf- und verkaufs-interessierte Marktteilnehmer.

Das 76 Seiten umfassende Dokument verfolgt den Zweck, den Grundstücksmarkt im Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge transparenter zu gestalten. Die angegebenen Preise, Preisentwicklungen und Werte stellen die Verhältnisse dar, wie sie für den jeweiligen Teilmarkt charakteristisch sind.

Als eigenständiges Wirtschaftsgut ist jede Immobilie für sich einzigartig. Entsprechend der Begrifflichkeit ergibt sich bereits aufgrund der Immobilität eine Standortgebundenheit, die zur Individualität führt. Im Zusammenspiel mit regionalen, marktbestimmenden Einflussfaktoren ergeben sich daraus verschiedene regionale Teilmärkte, die sich weiterführend in die Teilmärkte diverser Grundstücksarten zergliedern.

Auf der Grundlage der Kaufvertragsauswertungen werden allgemeine Marktdaten mittels statistischer Erhebungen durch den Gutachterausschuss gewonnen, verallgemeinert, analysiert und zusammenfassend aufbereitet. Diese Daten sollen Grundstücksteilnehmer und Fachleute bei der Einschätzung der Marktlage unterstützen.

Der Gutachterausschuss im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge veröffentlicht seit 2015 regelmäßig im Zweijahresrhythmus einen Grundstücksmarktbericht, der neben den allgemeinen Übersichten über das Marktgeschehen auch ganz konkrete Auswertungen zu endverhandelten Preisen über bebaute Grundstücke und Wohnungseigentum sowie die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten enthält. Die vorliegende Marktinformation verzichtet auf allgemeine Daten und widmet sich ausschließlich den bevorzugt abgefragten Kaufpreisübersichten, Marktanpassungsfaktoren sowie Immobilienrichtwerten, die aus den Kaufpreisen der Jahre 2021 und 2022 abzuleiten waren.

Die Veröffentlichung des nächsten Grundstücksmarktberichts ist bereits für das kommende Jahr vorgesehen. Hierin werden dann auch die allgemeinen Übersichten zu Geld- und Flächenumsätzen der Jahre 2021 und 2022 enthalten sein, die um die Kauffalldaten des Jahres 2023 ergänzt werden.

Verfügbarkeit und Preis der aktuellen Marktinformation

Die Marktinformation 2023 für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge steht in digitaler Form (als pdf-Dokument) zum Download auf dieser Seite zur Verfügung.

 
Beispiel Bodenrichtwerte
Beispiel eines Kartenausschnittes

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 im März und Juni 2022 beschlossen. Die durchschnitt-lichen Lagewerte für Grund und Boden der Nutzungsarten Bauland, Freizeit- und Kleingarten sowie Land- und Forstwirtschaft sind online über das Bodenrichtwertinformationssystem www.boris.sachsen.de einsehbar.

Dort sind neben den aktuellen Bodenrichtwerten über die Bodenrichtwertrecherche auch die Bodenrichtwerte vorangegangener Jahrgänge, z. B. für 2017, 2019 und 2021 für Bau-, Garten-, Acker- und Grünland sowie Wald abrufbar.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert des Bodens in einem abgegrenzten Gebiet, der sogenannten Richtwertzone. Die jeweilige Bodenrichtwertzone umfasst Grundstücke, die in ihren wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen. Dies ist im Baugesetzbuch geregelt (§ 196). Der Bodenrichtwert gilt demnach für ein fiktives Referenzgrundstück, welches die in der Bodenrichtwertzone überwiegend vorherrschenden wertbeeinflussenden Merkmale abbildet. Die zeichnerische Darstellung der Bodenrichtwertzonen begründet demnach keine Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden.

Für telefonische und persönliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten stehen Ihnen während der Sprechzeiten die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Verfügung. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig. Für deren Beantragung können die Antragsformulare auf dieser Seite genutzt werden.

Die Bodenrichtwerte werden im Jahr 2024 aktualisiert. Bis zur Verfügbarkeit neuer Bodenrichtwerte behalten die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ihre Gültigkeit.

Für Erklärungen zur Feststellung von Grundsteuerwerten ist das Grundsteuerportal Sachsen zu nutzen, welches die sächsische Finanzverwaltung seit dem 1. Juli 2022 unter www.grundsteuer.sachsen.de bereitgestellt hat. Im Grundsteuerportal können stichtagsbezogen sowohl Bodenrichtwerte als auch flurstücksbezogene Angaben des Liegenschaftskatasters im erforderlichen Umfang entnommen werden.

Weitere Informationen und Hinweise rund um das Thema „Grundsteuer“ finden Sie ebenfalls unter www.grundsteuer.sachsen.de.

Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein selbständiges, unabhängiges und im Rahmen seiner Tätigkeit an keinerlei Weisungen gebundenes Sachverständigengremium. Er besteht aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Sachverständigen. Sie sind zur Neutralität und Objektivität verpflichtet.

Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle.

Aufgaben des Gutachterausschusses

  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
  • Erstattung von Gutachten über die Höhe von Entschädigungen bei Rechtsverlust und anderen Vermögensnachteilen
  • Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten
  • Herausgabe des Grundstücksmarktberichtes

Der Gutachterausschuss im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ermittelt alle zwei Jahre neue Bodenrichtwerte und veröffentlicht einen Grundstücksmarktbericht.

Die seit 2015 für den Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge veröffentlichten Grundstücksmarktberichte sowie Hinweise zu Bodenrichtwerten finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.

Telefonische Auskünfte sind kostenfrei unter 03501 515-3302 (außer mittwochs) von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13.00 - 18.00 Uhr möglich.

Persönliche Vorsprachen sind täglich, außer mittwochs, 08:00 - 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 13:00 - 18:00 Uhr im Schlosspark 4 in Pirna möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.

Schriftliche Auskunftsanfragen richten Sie an:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Geschäftsbereich Bau und Umwelt
Vermessungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna

oder per E-Mail an: gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de

Antragsformulare

Datenschutz

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung sind wir verpflichtet, Sie über die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.

Die entsprechenden Informationen können Sie sich hier herunterladen.

01796 Pirna, Schloßpark 4

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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