Dunkelgraue Flecken

Potenzialanalyse des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus in Deutschland Landkreis SÄCHSISCHE SCHWEIZ-OSTERZGEBIRGE

Seit 03.04.2023 können über die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) die sogenannten "Dunkelgrauen Flecken" gefördert ausgebaut werden. Das sind Adresspunkte, an welchen nicht zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s Internetversorgung im Download anliegen oder die innerhalb der nächsten drei Jahre keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download erhalten werden. Der erste Förderaufruf, der mit Veröffentlichung der Richtlinie beginnt, ist bis zum 15.10.2023 befristet.  In den Folgejahren werden voraussichtlich zwei Förderaufrufe durchgeführt, die jeweils Ende April und Ende September enden würden.

Im Vorfeld einer Förderung ist auf Basis der Potenzialanalyse (siehe Bild) und des Gigabit-Grundbuchs verpflichtend ein sog. Branchendialog vor Start eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen, um das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial maximal auszuschöpfen.

Aktuelles zum "Dunkelgraue-Flecken-Programm" im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2024

Teilnehmende Kommunen am Dunkelgraue-Flecken-Programm

Januar 2024

In Summe wurden bis Ende 2023 zehn Branchendialoge mit regional tätigen Telekommunikationsunternehmen geführt. Die Ausrichtung der eigenwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten ist verschieden und reicht von der alleinigen Erschließung interessanter Gewerbegebiete über den Ausbau/Aufrüstung von Wohnungsgesellschaften/-genossenschaften bis zur Erschließung kleinerer Flächen in den Kommunen.

Es ist deutlich geworden, dass eine flächendeckende Glasfaseranbindung im Landkreis nicht ohne Fördermittel umsetzbar ist. Die Ausbaukosten sind durch die Topologie, Geologie, Einwohnerdichte und Entfernungen teilweise immens hoch, so dass es in diesen Gebieten über Jahrzehnte nicht rentabel sein würde.

Das Markterkundungsverfahren wurde auf Nachfrage eines Telekommunikationsunternehmens bis zum 02.02.2024 verlängert. Die Auswertung wird anschließend durch das beauftragte Beratungsunternehmen erfolgen. Mit ersten Ergebnissen wird Mitte März 2024 gerechnet.

Der Bundesfördermittelgeber hat im Dezember des alten Jahres sowohl die Fördermittelaufrufe für die Fast-Lane-Anträge und die Beratungsleistungen als auch die Möglichkeiten zum Start neuer Markterkundungsverfahren gestoppt. Es wird auf einen neuen Förderaufruf im Frühling 2024 verwiesen.

 

März 2024

Das Markterkundungsverfahren wurde zum 02.02.2024 beendet. Als technischer Berater wurde die i2kt GmbH & Co. KG beauftragt, die Rückmeldungen der Telekommunikationsunternehmen für knapp 58.000 Adresspunkte in den 33 teilnehmenden Kommunen auszuwerten. Es soll ermittelt werden, welche Adresspunkte derzeit noch nicht über eine Internetversorgung von 200 Mbit/s symmetrisch oder 500 Mbit/s im Download verfügen und auch nicht in den nächsten drei Jahren durch eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen erschlossen werden. Diese Adresspunkte dürfen dann gefördert ausgebaut werden.

Nach Auswertung des Markterkundungsverfahrens sind rund 20.000 Adresspunkte verteilt auf 33 Kommunen förderfähig. Um den Ausbau dieser Adresspunkte an die Landkreisverwaltung zu übertragen, wird eine weitere gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den teilnehmenden Kommunen unterzeichnet. Damit erhält der Landkreis den Auftrag, ein gefördertes Projekt auf den Weg zu bringen und damit das Recht im Namen der Kommunen u. a. Fördermittel für Beratungsleistungen und den investiven Ausbau zu beantragen.

Als nächste Schritte stehen die Losbildung nach dem Kriterienkatalog des Bundes und die Fördermittelantragstellung für investive Mittel an. Voraussetzung hierfür ist die Veröffentlichung des nächsten Förderaufrufes durch den Bund.

 

April 2024

Am 30.04.2024 wurde die Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0) veröffentlicht und die begleitenden Förderaufrufe sind gestartet. Somit können Anträge auf Infrastrukturförderung im Standardaufruf und Fast-Lane-Aufruf gestellt werden – sowie ab Juni 2024 im „Lückenschluss-Programm“.  Anträge zur Förderung von Beratungsleistungen können bereits seit dem 15.04.2024 gestellt werden. Um frühzeitige einschätzen zu können, ob die Stellung eines Infrastrukturantrages in 2024 sinnvoll ist, wurde der sogenannte Punktekompass im Förderportal des Bundes integriert. Der Punktekompass besteht aus den zwei Modulen: Punkterechner und der Prognose für die Erfolgsaussichten (Kompass). Der Punkterechner ermittelt die mögliche Punktzahl für einen potentiellen Infrastrukturantrag auf Grundlage des Kriterienkatalog, welcher zum 12.04.2024 angepasst wurde.

Archiv "Dunkelgraue Flecken"

Der Bund hat im Jahr 2023 die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s Internetversorgung im Download auf 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s Internetversorgung im Download erhöht, womit die sogenannten "Dunkelgrauen Flecken" förderfähig sind. Was seitdem im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge passiert ist, kann im Archiv nachvollzogen werden.

Am 03.04.2023 hat das Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom 31.03.2023 veröffentlicht. Diese wurde zum 30.04.2024 geändert.

Am 22.08.2023 hat der Freistaat Sachsen seine Förderrichtlinie Digitale Offensive 2023 zur Kofinanzierung der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Veröffentlichung: 31.03.2023) beschlossen.

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